German,(Deutsh) The VOICE Refugee Forum zur Flüchtlingsdemonstration gegen Residenzpflicht in Schwäbisch Gmünd – Kampagne für freedom and liberty‏


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The VOICE Refugee Forum zur Flüchtlingsdemonstration gegen Residenzpflicht
in Schwäbisch Gmünd – Kampagne für freedom and liberty

“Residenzpflicht bedeutet immer noch Apartheid” - “Lager bedeutet immer
noch Eliminierung”

Am 2. März 2015 setzen die Flüchtlingsaktivisten in Schwäbisch Gmünd ihren
Protest gegen ihre angekündigte Inhaftierung fort. Die Kundgebung beginnt
um 12.00 Uhr vor dem Lager Oberbettringer Str. 176 und wird am Nachmittag
vor dem Rathaus (Marktplatz) fortgesetzt.

Flüchtlingsaktivisten rufen zu einer dringenden Aktion auf:
Das Statement der Flüchtlingsaktivisten des Lagers in Schwäbisch Gmünd in
Baden-Württemberg kann am Ende dieses Textes gelesen werden. Sie sind von
einer Haftstrafe bedroht, die das Ziel hat, sie zur Zahlung einer Strafe
wegen des Bruchs der Residenzpflicht zu zwingen.

Schon seit Jahren protestieren Flüchtlingsaktivisten in Schwäbisch Gmünd
in ihrer Protestkampagne gegen die strukturelle Ausbeutung, Misshandlung
und Isolation der Bewohner sowie gegen die Unsicherheit und den
institutionalisierten Rassismus in Deutschland und Europa. Seit April 2014
werden sie durch die Repressionen der für ihre Lagerunterkünfte
zuständigen staatlichen Autoritäten kontinuierlich diskriminiert und
eingeschüchtert und auch durch die Schaffung von Furcht und Unsicherheit,
die uns von Selbstorganisation in den isolierten Flüchtlingslagern
abschrecken soll

Wir sind hier – in Bewegung für freedom and liberty

Wir arbeiten dafür, die Menschenrechtsverletzungen durch den deutschen
Staat aufzudecken, der die Ignoranz der Leute im Hinblick auf die
öffentliche Unsicherheit füttert, die durch die Diskriminierung der
Flüchtlinge geschaffen wird - mittels einer Politik der Isolationskultur
in menschlicher Ungleichheit, erzeugt durch Gesetze von Segregation und
Apartheid, die verbunden sind mit struktureller Gewalt und Rassismus durch
die staatlichen Behörden und ihre Beamten in Deutschland.

Wir, The VOICE Refugee Forum, bekräftigen unsere Solidarität als Zeugnis
für die Aktivisten für zivilen Ungehorsam gegen Residenzpflicht, die im
Interesse der öffentlichen Sicherheit und Menschenwürde gelobt haben, der
Auferlegung des Apartheid-Residenzpflichtgesetzes für Flüchtlinge im
Asylbewerberstatus zu widerstehen. In Solidarität mit den unterdrückten
Flüchtlingen rücken wir diese Kampagne in den Mittelpunkt in Einheit mit
dem Widerstand der Flüchtlinge gegen die Repressionen und Missbräuche,
denen sie permanent in ihrem Alltagsleben unterworfen sind, während die
Willkommenskultur für Flüchtlinge auf einer Kultur der Abschiebung und
Lagerisolation basiert.

Es gibt hier ein Problem: Die Flüchtlingsbewegung haben beständig den
Residenzpflicht-Gesetzen widerstanden und zu einer Aktion des zivilen
Ungehorsams aufgerufen, um die abscheulichen Gesetze gegen Flüchtlinge der
letzten 20 Jahre bis zur Gegenwart aufzudecken. The VOICE Refugee Forum,
die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, Break
Isolation – Asylstrike Berlin, die Lampedusa Bewegung und die Bewegung der
Non-Citizens und Asylum Seekers Movement und mehreren haben eine sofortige
Aufhebung ohne Kompromisse gefordert.

Wir rufen jeden auf, Position zu beziehen gegen diese Missbräuche und
beständig in Solidarität mit denen, die unter der Bedrohung durch
Inhaftierung leben aufgrund ihres politischen Protests mit allen Mitteln
des zivilen Ungehorsams, damit sie ihre Forderungen ohne dafür ins
Gefängnis zu müssen, erreichen.

Ziviler Ungehorsam gegen die Beschränkung der Bewegungsfreiheit ist ein
Aufruf für freedom and liberty Ziviler Ungehorsam ist ein Graswurzelmedium
derer, die durch die Androhung staatlicher Repressionen unterdrückt
werden.
Ein Akt zivilen Ungehorsams derjenigen, die unter staatlicher Repression
stehen, ist im Sinne des öffentlichen Interesses legal!

Wir verlangen die sofortige und vollständige Abschaffung der
Residenzpflichtgesetze.
Wir protestieren gegen jede Form der Bedrohung durch Inhaftierung oder
Einschüchterung der Flüchtlinge, die zivilen Ungehorsam ausüben.
Unser Protest richtet sich gegen die Politiker und staatlichen Beamten,
die die Existenz dieses selektiven und diskriminierenden
Residenzpflichtgesetzes in Deutschland bestärkten.

Wir setzen uns dafür ein, die Residenzpflicht zu brechen und Abschiebungen
zu stoppen!
Wir verlangen nach einem Leben, das von uns selbst in Freiheit
undMenschenwürde entschieden wird!

The VOICE Refugee Forum.
E-Mail: thevoiceforum@gmx.de
THEVOICEFORUM.ORG
End

Statement:

“Residenzpflicht bedeutet weiterhin Apartheid”
“Lager bedeutet weiterhin Vernichtung”

Flüchtlinge aus Schwäbisch Gmünd befinden im zivilen Ungehorsam gegen
Freiheitsberaubung, Einschränkung der Bewegungsfreiheit und Verfolgung von
Flüchtlingen in Deutschland


Leke Aremu, Farook Khan, Raphael Paul, Frankline Ndam

Wir sind vor Verfolgung in unseren Heimatländern geflohen, aber die
Verfolgung setzt sich hier fort. Schon bevor wir Flüchtlinge hier in
Deutschland ankommen sind, wenn unsere Namen noch nicht einmal bekannt
sind, werden wir bereits durch die gewaltsame Abnahme unserer
Fingerabdrücke an den Grenzen kriminalisiert.

Unser politischer Protest begann im Februar 2014, als wir die Verletzung
unserer Privatsphäre durch Kameraüberwachung feststellen mussten. Im
Eingangsbereich unseres Isolierungslagers war ohne vorherige Ankündigung
eine Videoüberwachungskamera installiert worden.
Wir schickten daraufhin einen Delegierten von uns Flüchtlingen zu den
Verantwortlichen des Lagers, um mitzuteilen, wie wir uns mit der auf den
Eingang gerichteten Überwachungskamera fühlen. Wir machten deutlich, dass
uns diese Situation den bedrohlichen Eindruck vermittelt, unter ständiger
Beobachtung und Kontrolle stehen zu müssen. Es gibt uns das Gefühl,
Gefängnisinsassen zu sein und erzeugt Angst und Unsicherheit. Sollen wir
so von der Selbstorganisierung in unserem isolierten Lager abgeschreckt
werden. Die zuständigen Beamten des Landkreises Schwäbisch Gmünd lehnten
unsere Forderung nach Entfernung der Überwachungskamera jedoch ohne
Begründung ab.

Daraufhin beschlossen wir einen einmonatigen Streik gegen die
Kameraüberwachung mit Kundgebungen und Demonstrationen im Lager, im
Stadtzentrum vor den Behörden sowie vor dem Landratsamt des Ostalbkreises
in Aalen durchzuführen, bis unsere Forderung erfüllt wird. Dieser dauerte
vom 3. März bis 11. April 2014. Aber statt mit uns über die Angelegenheit
zu verhandeln, setzte der Landkreis auf die Polizei, um seiner
Verweigerung einer Schlichtung mit Gewalt Nachdruck zu verleihen. Wir
wurden von der örtlichen Polizei brutal misshandelt, welche in keiner
Weise fähig war, unsere Sicht auf die Dinge begreifen zu wollen. Während
unserer Demonstration am 11. April 2014 um 14.13 Uhr kamen dann jene
Polizeikräfte, die uns später im und vor dem Lager angegriffen haben. Zwei
Flüchtlinge wurden durch von der Leine gelassene Polizeihunde angefallen
und durch Bisse verletzt. Insgesamt wurden vier Flüchtlinge festgenommen.
Nur durch den umgehenden Protest der anderen Flüchtlinge vor der
Polizeiwache kamen diese dann nach zwei Stunden schließlich frei. Während
dieser Zeit wurde die Überwachungskamera dann einfach stillschweigend
entfernt.

Wir setzten unsere Anstrengungen fort, die verschiedenen Formen der
Verfolgung von Flüchtlingen offen zu legen. Deswegen wurden wir von den
Landkreisbeamten verleumdet und als “Unruhestifter” gebrandmarkt, um so
unsere weitere Kriminalisierung zu rechtfertigen und uns als vorgebliche
Feinde der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Zielscheibe zu machen.
Hierzu wurden sogar Fotos von uns in den Lokalzeitungen abgedruckt.
Wir haben viele Anzeigen bekommen, die letztlich nur darauf abgezielt
haben, unseren Protest zu stoppen. Auch kam es zu weiteren
Isolierungsmaßnahmen wie z.B. zu einem dreimonatigen Hausverbot im Büro
des Sozialdienstes des Lagers. Es wurden abwegige Anklagen wie z.B.
Nötigung konstruiert, um unser Demonstrationsrecht zu diffamieren und die
Polizeigewalt gegen uns sowie die Ignoranz der Lagerleitung nachträglich
noch zu rechtfertigen. Einer unserer Aktivisten, der von einem grundlos
durch seinen Hundeführer auf ihn losgelassen Polizeihund gebissen wurde,
steht noch heute unter Anklage. Die Anklage lautet, er habe die Polizei an
der Ausübung ihrer Pflicht gehindert, obwohl er doch lediglich versucht
hatte, sich vor weiteren Hundebissen zu schützen.
Er erhielt einen Strafbefehl über 750 Euro. Nachdem er Widerspruch
eingelegt hatte, reduzierte das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd die Strafe
auf 300 Euro. Jetzt liegt der Fall nach erneutem Widerspruch in der
Zuständigkeit der Landgerichtsbarkeit. Sein Widerspruch zielt darauf ab,
festzustellen, ob die höhere gerichtliche Instanz weiterhin die
gesundheitsschädigende, unverantwortliche und rechtswidrige Aktion der
Polizeibeamten gegen den Flüchtlingsprotest im Lager auch weiterhin
vertuscht, um die skandalöse Kriminalisierung der eigentlichen Opfer
aufrechterhalten zu können. Diese gleiche Erfahrung mussten wir leider
bereits anlässlich der vielen Todesfälle von Flüchtlingen wie Oury Jalloh
und anderen, die durch deutsche Polizeibeamte umgebracht wurden, lernen.

Nach einer rassistischen Polizeikontrolle (racial profiling) erhielten wir
Bußgeldbescheide über 130 Euro und 50 Cent pro Person wegen des
vorsätzlichen Verstoßes gegen die sog. “Residenzpflicht" – das deutsche
Apartheidgesetz – welches Flüchtlingen ihre Bewegungsfreiheit verwehrt und
ihnen verbietet, den jeweiligen Verwaltungsbezirk ihrer Ausländerbehörde
zu verlassen. Wir waren zehn Personen auf dem Weg nach Jena zu einem
politischen und Medienworkshop über selbstorganisierten
Flüchtlingswiderstand und Anti-Abschiebungskämpfe. Im Zug wurden wir nach
rassischen Auswahlkriterien kontrolliert und erhielten später die
Aufforderung Bußgelder und Gebühren zu zahlen. Wir weigern uns die
“Strafe” zu bezahlen, weil wir die “Residenzpflicht” als Verletzung
unseres Grundrechts auf Bewegungsfreiheit und als rassistische
Diskriminierung ansehen.
Seitdem erhalten wir Briefe mit sich steigernder Strafandrohung bis hin
zur Beugehaft. Der jüngste Brief forderte uns auf, uns selbständig zu
einer dreitägigen Erzwingungshaft im Gefängnis Ellwangen zu melden – für
eine Handlung, die wir als unser fundamentales Menschenrecht auch in
Deutschland verstehen.
Als Flüchtlingsaktivisten verstehen wir diesen Missbrauch von
bürokratischer und gerichtlicher Macht als abschreckenden Ausdruck von
Unrecht, Repression und mentaler Folter, welche für uns fest mit dem
deutschen Asylsystem verbunden ist.


Diese Zustände wecken in uns die Erinnerung an die sehr düsteren Zeiten
und Kontinuitäten der deutschen Nationalgeschichte mit ihrem
faschistischen und kolonialen Terror bis hin zum Völkermord.
Wir werden nicht aufhören, gegen diese deutsche Mentalität der
Überlegenheit zu kämpfen und Widerstand zu leisten, die noch heute ihren
Ausdruck in Lagerisolation, Polizeibrutalität und missbräuchlicher
Rechtsbeugung von Menschenrechte findet.
Wir sind nicht aus lebensbedrohlichen Situationen geflohen, nur um hier in
Deutschland stillschweigend unsere Isolierung und Misshandlung durch die
staatliche Willkür des deutschen Apartheid- und Lagersystems hinzunehmen.

Wir weigern uns, Strafgelder für unsere Rechte zu bezahlen!
Wir verweigern uns einer “stillschweigenden” Inhaftierung!
Wir weigern uns, jegliche Form der Verfolgung von Flüchtlingen in
Schwäbisch Gmünd und in Deutschland zu akzeptieren!

Die Verfolgung durch die “Residenzpflicht” findet weiter statt – die
angebliche Abschaffung ist eine infame Lüge!

Wir kämpfen für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und Würde!

Wir rufen Euch alle zur Solidarität auf!
Bringt Eure Ansichten und Eure Gefühle in öffentlichen Aktionen zum Ausdruck!
Schickt Protestschreiben an die verantwortlichen Behörden!

Refugees Initiative Schwäbisch Gmünd
https://www.facebook.com/refugeesinitiative

End

Statement:

“Residenzpflicht bedeutet weiterhin Apartheid”
“Lager bedeutet weiterhin Vernichtung”

Flüchtlinge aus Schwäbisch Gmünd befinden im zivilen Ungehorsam gegen
Freiheitsberaubung, Einschränkung der Bewegungsfreiheit und Verfolgung von
Flüchtlingen in Deutschland


Leke Aremu, Farook Khan, Raphael Paul, Frankline Ndam

Wir sind vor Verfolgung in unseren Heimatländern geflohen, aber die
Verfolgung setzt sich hier fort. Schon bevor wir Flüchtlinge hier in
Deutschland ankommen sind, wenn unsere Namen noch nicht einmal bekannt
sind, werden wir bereits durch die gewaltsame Abnahme unserer
Fingerabdrücke an den Grenzen kriminalisiert.

Unser politischer Protest begann im Februar 2014, als wir die Verletzung
unserer Privatsphäre durch Kameraüberwachung feststellen mussten. Im
Eingangsbereich unseres Isolierungslagers war ohne vorherige Ankündigung
eine Videoüberwachungskamera installiert worden.
Wir schickten daraufhin einen Delegierten von uns Flüchtlingen zu den
Verantwortlichen des Lagers, um mitzuteilen, wie wir uns mit der auf den
Eingang gerichteten Überwachungskamera fühlen. Wir machten deutlich, dass
uns diese Situation den bedrohlichen Eindruck vermittelt, unter ständiger
Beobachtung und Kontrolle stehen zu müssen. Es gibt uns das Gefühl,
Gefängnisinsassen zu sein und erzeugt Angst und Unsicherheit. Sollen wir
so von der Selbstorganisierung in unserem isolierten Lager abgeschreckt
werden. Die zuständigen Beamten des Landkreises Schwäbisch Gmünd lehnten
unsere Forderung nach Entfernung der Überwachungskamera jedoch ohne
Begründung ab.

Daraufhin beschlossen wir einen einmonatigen Streik gegen die
Kameraüberwachung mit Kundgebungen und Demonstrationen im Lager, im
Stadtzentrum vor den Behörden sowie vor dem Landratsamt des Ostalbkreises
in Aalen durchzuführen, bis unsere Forderung erfüllt wird. Dieser dauerte
vom 3. März bis 11. April 2014. Aber statt mit uns über die Angelegenheit
zu verhandeln, setzte der Landkreis auf die Polizei, um seiner
Verweigerung einer Schlichtung mit Gewalt Nachdruck zu verleihen. Wir
wurden von der örtlichen Polizei brutal misshandelt, welche in keiner
Weise fähig war, unsere Sicht auf die Dinge begreifen zu wollen. Während
unserer Demonstration am 11. April 2014 um 14.13 Uhr kamen dann jene
Polizeikräfte, die uns später im und vor dem Lager angegriffen haben. Zwei
Flüchtlinge wurden durch von der Leine gelassene Polizeihunde angefallen
und durch Bisse verletzt. Insgesamt wurden vier Flüchtlinge festgenommen.
Nur durch den umgehenden Protest der anderen Flüchtlinge vor der
Polizeiwache kamen diese dann nach zwei Stunden schließlich frei. Während
dieser Zeit wurde die Überwachungskamera dann einfach stillschweigend
entfernt.

Wir setzten unsere Anstrengungen fort, die verschiedenen Formen der
Verfolgung von Flüchtlingen offen zu legen. Deswegen wurden wir von den
Landkreisbeamten verleumdet und als “Unruhestifter” gebrandmarkt, um so
unsere weitere Kriminalisierung zu rechtfertigen und uns als vorgebliche
Feinde der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Zielscheibe zu machen.
Hierzu wurden sogar Fotos von uns in den Lokalzeitungen abgedruckt.
Wir haben viele Anzeigen bekommen, die letztlich nur darauf abgezielt
haben, unseren Protest zu stoppen. Auch kam es zu weiteren
Isolierungsmaßnahmen wie z.B. zu einem dreimonatigen Hausverbot im Büro
des Sozialdienstes des Lagers. Es wurden abwegige Anklagen wie z.B.
Nötigung konstruiert, um unser Demonstrationsrecht zu diffamieren und die
Polizeigewalt gegen uns sowie die Ignoranz der Lagerleitung nachträglich
noch zu rechtfertigen. Einer unserer Aktivisten, der von einem grundlos
durch seinen Hundeführer auf ihn losgelassen Polizeihund gebissen wurde,
steht noch heute unter Anklage. Die Anklage lautet, er habe die Polizei an
der Ausübung ihrer Pflicht gehindert, obwohl er doch lediglich versucht
hatte, sich vor weiteren Hundebissen zu schützen.
Er erhielt einen Strafbefehl über 750 Euro. Nachdem er Widerspruch
eingelegt hatte, reduzierte das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd die Strafe
auf 300 Euro. Jetzt liegt der Fall nach erneutem Widerspruch in der
Zuständigkeit der Landgerichtsbarkeit. Sein Widerspruch zielt darauf ab,
festzustellen, ob die höhere gerichtliche Instanz weiterhin die
gesundheitsschädigende, unverantwortliche und rechtswidrige Aktion der
Polizeibeamten gegen den Flüchtlingsprotest im Lager auch weiterhin
vertuscht, um die skandalöse Kriminalisierung der eigentlichen Opfer
aufrechterhalten zu können. Diese gleiche Erfahrung mussten wir leider
bereits anlässlich der vielen Todesfälle von Flüchtlingen wie Oury Jalloh
und anderen, die durch deutsche Polizeibeamte umgebracht wurden, lernen.

Nach einer rassistischen Polizeikontrolle (racial profiling) erhielten wir
Bußgeldbescheide über 130 Euro und 50 Cent pro Person wegen des
vorsätzlichen Verstoßes gegen die sog. “Residenzpflicht" – das deutsche
Apartheidgesetz – welches Flüchtlingen ihre Bewegungsfreiheit verwehrt und
ihnen verbietet, den jeweiligen Verwaltungsbezirk ihrer Ausländerbehörde
zu verlassen. Wir waren zehn Personen auf dem Weg nach Jena zu einem
politischen und Medienworkshop über selbstorganisierten
Flüchtlingswiderstand und Anti-Abschiebungskämpfe. Im Zug wurden wir nach
rassischen Auswahlkriterien kontrolliert und erhielten später die
Aufforderung Bußgelder und Gebühren zu zahlen. Wir weigern uns die
“Strafe” zu bezahlen, weil wir die “Residenzpflicht” als Verletzung
unseres Grundrechts auf Bewegungsfreiheit und als rassistische
Diskriminierung ansehen.
Seitdem erhalten wir Briefe mit sich steigernder Strafandrohung bis hin
zur Beugehaft. Der jüngste Brief forderte uns auf, uns selbständig zu
einer dreitägigen Erzwingungshaft im Gefängnis Ellwangen zu melden – für
eine Handlung, die wir als unser fundamentales Menschenrecht auch in
Deutschland verstehen.
Als Flüchtlingsaktivisten verstehen wir diesen Missbrauch von
bürokratischer und gerichtlicher Macht als abschreckenden Ausdruck von
Unrecht, Repression und mentaler Folter, welche für uns fest mit dem
deutschen Asylsystem verbunden ist.


Diese Zustände wecken in uns die Erinnerung an die sehr düsteren Zeiten
und Kontinuitäten der deutschen Nationalgeschichte mit ihrem
faschistischen und kolonialen Terror bis hin zum Völkermord.
Wir werden nicht aufhören, gegen diese deutsche Mentalität der
Überlegenheit zu kämpfen und Widerstand zu leisten, die noch heute ihren
Ausdruck in Lagerisolation, Polizeibrutalität und missbräuchlicher
Rechtsbeugung von Menschenrechte findet.
Wir sind nicht aus lebensbedrohlichen Situationen geflohen, nur um hier in
Deutschland stillschweigend unsere Isolierung und Misshandlung durch die
staatliche Willkür des deutschen Apartheid- und Lagersystems hinzunehmen.

Wir weigern uns, Strafgelder für unsere Rechte zu bezahlen!
Wir verweigern uns einer “stillschweigenden” Inhaftierung!
Wir weigern uns, jegliche Form der Verfolgung von Flüchtlingen in
Schwäbisch Gmünd und in Deutschland zu akzeptieren!

Die Verfolgung durch die “Residenzpflicht” findet weiter statt – die
angebliche Abschaffung ist eine infame Lüge!

Wir kämpfen für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und Würde!

Wir rufen Euch alle zur Solidarität auf!
Bringt Eure Ansichten und Eure Gefühle in öffentlichen Aktionen zum Ausdruck!
Schickt Protestschreiben an die verantwortlichen Behörden!

Refugees Initiative Schwäbisch Gmünd
https://www.facebook.com/refugeesinitiative